FAQ Ferienhort

Was ist der Ferienhort?

In den Schulferien bietet der kooperative Hort der GS Wüste einen Ferienhort an. Die Ferienbetreuung können die Kinder des koop. Hortes und Gastkinder der Grundschule „In der Wüste“ nutzen.

Eine Anmeldung ist erforderlich!

Wie kann ich für den Ferienhort anmelden?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Schulnetzwerk Iserv. Die Möglichkeit zur Anmeldung wird ca. 4-6 Wochen vor den jeweiligen Ferien freigeschaltet. Die Ferien sind nur wochenweise buchbar.

Ist die Betreuung kostenlos?

Nein, die Betreuung in den Ferien ist kostenpflichtig.

Welche Gebühren kommen auf uns zu?

Für eine Ferienwoche werden vom Förderverein des Hortes 57,81€ eingezogen.

Hierfür muss vor Beginn der Betreuung ein Lastschriftmandat vorliegen.

Eine Zahlungspflicht entsteht auch, wenn der Betreuungsplatz trotz Anmeldung nicht genutzt wird.

Für das Mittagessen wird ein Beitrag von 15€ pro Woche (3€ pro Mahlzeit) vom Förderverein eingezogen.

Für das Mittagessen muss vor Beginn der Betreuung ein Lastschriftmandat vorliegen.

Beitragsbefreiung

Um einen Anspruch auf Beitragsbefreiung zu erhalten, muss ein gültiger Leistungsbescheid (Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag oder OS Pass) bei der Hortleitung vorgelegt werden. Dieser muss für den Zeitraum der Ferien gültig sein. Andernfalls wird der Beitrag eingezogen und bei Vorlage eines gültigen Bescheides erstattet.

Für die Mittagsmahlzeit muss ein gültiger Bescheid für Bildung und Teilhabe vorgelegt werden.