Liebe Eltern,
heute erreichte uns ein Trägerbrief der Stadt Osnabrück, der für unsere Einrichtung bezüglich möglicher Wechsel in das Szenario B oder Szenario C bindend ist.
Ich möchte Sie in diesem Brief darüber informieren, wie die Arbeit in den Szenarien B und C bei uns weiterlaufen kann.
- Es sind feste Gruppen zu bilden, die sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen (konstante Gruppe). Dadurch bleiben Infektionsketten nachvollziehbar. Jeder Gruppe werden klar definierte Räume zugeordnet.
- Offene und teiloffene Konzepte werden für die Zeit der Anordnung ausgesetzt.
- Den Gruppen werden feste Bezugspersonen zugeordnet, ein Personalwechsel zwischen den Gruppen soll vermieden werden. Fachkräfte sollten nicht in mehreren Gruppen eingesetzt werden (konstantes Personal). Dadurch erhöht sich die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten.
- Die Wegeführung muss entsprechend angepasst werden (Abstand/ Einbahnstraßenprinzip).
- Das Außengelände darf zeitgleich immer nur durch eine Gruppe genutzt werden, es sei denn, das Außengelände ist ausreichend groß, so dass eindeutig abgrenzbare Spielbereiche für einzelne Gruppen geschaffen werden können, die eine Durchmischung wirksam unterbinden.
(Auszug aus dem Trägerbrief)
Die Punkte 1,2,4,5 erfüllen wir zum jetzigen Zeitpunkt schon. Um Punkt 3 zu erfüllen, können wir für die Dauer der Szenarien B und C keine Hausaufgabengruppen aufrechterhalten.
Sollte das Szenario C in Kraft treten, kann für die Hortzeit wieder ein Antrag auf Notbetreuung gestellt werden.
Hierzu folgender Auszug aus dem Trägerbrief:
In § 13 Abs. 4 der Verordnung vom 30.10.2020 ist ein vorrangig zu berücksichtigender Personenkreis festgelegt. Nach dieser Regelung werden Kinder aufgenommen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinen öffentlichem Interesse tätig ist.
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich, pflegerischen Bereich (Altenhilfe, stationärer Eingliederungshilfe, stationärer Jugendhilfe)
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich des Jugendvollzugs, Maßregelvollzug und vergleichbarer Bereiche
Bitte bedenken Sie, dass sich die Hortbetreuung in jedem Szenario nur auf die Nachmittagsstunden bezieht. Für die Vormittagsstunden ist die Schule zuständig.
Abschließend möchte ich Sie bitten, Fragen zur Hortsituation nur bei uns anzusprechen. Frau Herges ist immer wieder auf die Betreuungssituation, den Hort betreffend angesprochen worden. Da aber für Schule und Hort unterschiedliche Dienstanweisungen erlassen werden, sind die Zuständigkeiten klar getrennt.
Wir hoffen weiterhin, in dieser, für uns alle belastenden Situation unsere Hortfamilien bestmöglich unterstützen zu können. Haben Sie bitte Verständnis, wenn einiges nicht so rund läuft, wie Sie es vielleicht von uns gewohnt sind.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
G. Abeler